Über uns

  • Über die IBB

    Gründung und Rechtsgrundlage

    die IBB in Karlsruhe ...


    • wurde im Jahr 2000 gegründet 
    • basiert auf dem im Jahr 2015 in Baden-Württemberg in Kraft getretenen neuen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG § 9)

    Aufgabe

    • Aufgabe der IBB ist Beratung, Unterstützung und Vermittlung.
    • Die IBB erstellt jährlich einen Bericht zu ihrer Tätigkeit und stellt diesen Einrichtungen, Diensten, deren Trägern und dem zuständigen Ministerium zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Hilfesystems zur Verfügung. Der IBB mitgeteilte Informationen, Erfahrungen und Beschwerden sind somit wichtige Rückmeldungen, die anonymisiert die Qualität des Hilfesystems Psychiatrie entscheidend verbessern helfen können.


    Rechte und Pflichten

    • Die IBB ist gegenüber Einrichtungen und Diensten nicht weisungsbefugt, sie ist keine Aufsichtsinstanz und bietet weder Rechtsberatung noch rechtliche Vertretung im Einzelfall an.
    • Wir unterliegen der Schweigepflicht hinsichtich aller personenbezogenen Daten und Informationen.


  • Das Team

    Die Mitwirkenden der IBB werden vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration qualifiziert und setzen sich „trialogisch“ zusammen, d.h  aus gleichwertigen ehrenamtlich Engagierten unterschiedlicher Perspektiven. So gibt es: 


    • Mitwirkende mit Psychiatrieerfahrung
    • Fachkräfte aus der (Sozial-) Psychiatrie
    • Angehörige und Nahestehende psychisch erkrankter Menschen
    • am Thema interessierte Bürger*innen

    Dieses stellt sicher, dass Themen immer aus diesen  unterschiedlichen, gleichwertigen Perspektiven reflektiert und diskutiert werden können. 


    •  Die Aufgabe der Patientenfürsprecher*in wird aus dem Team der IBB heraus wahrgenommen.
    • Die IBB kann auf die beratende Mitarbeit durch die leitende Psychologin der Klinik für Psychiatrie Karlsruhe zurückgreifen.
    • Die Mitwirkenden der IBB sind im öffentlichen Auftrag tätig und dafür persönlich bestellt.
    • Sie sind ausdrücklich unabhängig tätig, das heißt in der Ausübung ihrer Tätigkeit keinen Weisungen unterworfen.
    • Alle IBB Mitwirkenden sind in Karlsruhe ehrenamtlich tätig.



  • Wie wir arbeiten

    • Die Beratung ist kostenfrei.
    • Wir informieren und beraten über Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten im psychiatrischen und sozialen Hilfenetz.
    • Wir hören zu, nehmen ihr Anliegen ernst und nehmen uns Zeit, eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
    • Wir nehmen als neutrale Instanz Ihre Beschwerde entgegen.
    • Wir können vermittelnd tätig werden.
    • Wir sind ausschließlich für das Gebiet Karlsruhe Stadt zuständig.

    Wie läuft eine Beratung üblicherweise ab?


    • Sie kontaktieren uns per Mail oder Telefon.
    • Wir verabreden einen Termin, an dem Sie zu uns in die Sprechstunde kommen, alternativ können wir Sie auch im Krankenhaus oder einer Einrichtung besuchen.
    • Konkrete Fragestellungen können wir auch telefonisch oder per Mail beantworten.
    • Gerne können Sie aber auch ohne Voranmeldung zu uns in die Sprechstunde kommen und persönlich ihr Anliegen vorbringen.
    • Wir sind in der Sprechstunde immer mit zwei Personen vertreten, damit Sie von den unterschiedlichen Perspektiven profitieren können.
    • Schwierige und komplexe Problemlagen können bei Einverständnis mit dem gesamten IBB Team besprochen werden, um eine Lösung zu finden.
    • Wir unterliegen der Schweigepflicht.  Wir behandeln Ihre Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
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